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Positionspapier der LandesAstenKonferenz Niedersachsen zur NHG-Novelle

Präambel

Hochschulen haben mit ihrer Lehre, Forschung und Wissenschaft einen großen Einfluss auf die demokratische, nachhaltige und friedliche Entwicklung der Gesellschaft. Demokratie als solche verstehen wir dabei nicht ausschließlich als Organisationsform, sondern als ein Lebensmodell, das täglich ausgehandelt werden muss. Die dortige Wissenschaft darf daher nicht den marktwirtschaftlichen Zwängen des Wettbewerbs unterworfen werden, sondern muss in ihren Strukturen und Verfahren mit einem hohen Maß an Demokratie und Transparenz in die jeweiligen Hochschulen eingebettet werden. Nur so kann sie ihrer Verantwortung und damit ihrer Rolle in der Gesellschaft als Ort der Bildung und Wissenschaft im Sinne einer humanen gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden.

Bildung soll dabei nicht der möglichst schnellen Zuführung zum Arbeitsmarkt dienen, sondern vor allem eine mündige Rolle in der Gesellschaft ermöglichen. Dies setzt ein freies und selbstbestimmtes Studium voraus, an dem die Student*innen die Bedingungen entscheidend mitbestimmen. In diesem Sinne sind Hochschulen als eine Gemeinschaft von Kommiliton*innen zu sehen, in der ein emanzipatorisches Miteinander aller Mitglieder geschaffen werden muss. Das setzt die entsprechende Erweiterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Student*innen und Mitarbeiter*innen sowie die gebotene Anerkennung für deren ehrenamtliches Engagement notwendigerweise voraus.

Demokratisierung der Hochschulen

Die Student*innen bilden die größte Statusgruppe der Hochschulen und sind von Entscheidungen der akademischen Selbstverwaltung direkt oder indirekt betroffen. Daher können Entscheidungen nur unter gleichberechtigter Mitwirkung der Student*innen im Senat und den Fakultätsräten fallen, anstatt hinter verschlossenen Türen von Hochschul- und Stiftungsrat sowie Präsidium entstehen. Nur wenn alle Statusgruppen der Hochschule gleichberechtigt an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, werden sich alle Hochschulmitglieder mit den Zielen der Hochschule identifizieren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, welches der professoralen Statusgruppe in allen entscheidenden Gremien der Hochschulen absolute Mehrheiten zubilligte, ist daher grundsätzlich kritisch zu betrachten. Die Aussage des Urteils ist sehr fragwürdig. Mittlerweile sind aus allen Statusgruppen Personen direkt in die Forschung eingebunden, jedoch werden entsprechende Mitbestimmungsmöglichkeiten und Sachkenntnisse vorenthalten. Außerdem muss die strategische Ausrichtung der Hochschule von allen Mitgliedern gleichberechtigt mitgestaltet werden. Nur so kann ein emanzipatorisches Miteinander an der Hochschule umgesetzt werden.

Wir fordern daher die Aufhebung der gesetzlichen professoralen Mehrheit in den akademischen Gremien an allen Hochschulen und die Einführung einer paritätischen Vertretung aller Statusgruppen an den Hochschulen (oder einer Fakultät / eines Fachbereichs). Der §16 NHG muss dafür grundlegend überarbeitet werden.

Der Posten der*s Präsident*in ist zu jeder Amtszeit neu auszuschreiben, sodass hierzu die Streichung des §38 (4) S. 4 des NHG vorzunehmen ist. Die Findungskommissionen sind paritätisch aus dem Senat zu besetzen. Die Erstellung der Kanditat*innen-Liste obliegt allein dieser. Der Hochschulrat soll eine beratende Funktion in der Kommission erhalten. Zusätzlich sollen alle nebenamtlichen Vizepräsidiumsposten hochschulintern ausgeschrieben werden, sodass der Senat eine qualifizierte Entscheidung treffen kann. Dabei ist auch ein*e Vizepräsident*in für studentische Belange vorzusehen. Hierzu ist der §37 (4) NHG anzupassen. Diese Verfahren sind für alle Hochschulen des Landes Niedersachsens gleich durchzuführen, hierzu ist §63c und d NHG anzupassen.

Nach der Stärkung der Legitimation der akademischen Gremien müssen auch deren Kompetenzen gestärkt werden. Dafür müssen weitgehend die bisher dem Präsidium zugeordnete Angelegenheiten, wie in §37 (1) S. 3 NHG geregelt, dem Senat und/oder den Fakultätsräten/Fachbereichen zugeschrieben werden. Dafür sind §§ 37, 41 und 44 NHG anzupassen. Alle Mitglieder dieser Gremien haben ein umfassendes Informations- und Interaktionsrecht bzgl. der zugeordneten Kompetenzen.

Alle Gremien der Hochschulen tagen grundsätzlich in hochschulöffentlicher Sitzung, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Durch die erhöhten Kompetenzen der Senatsmitglieder muss ein entsprechender Ausgleich in Form von Befreiung von anderen Funktionen geschaffen werden.

Hochschulräte und ggf. Stiftungsräte sollen, entsprechend der Grundidee ihrer Einführung, reformiert werden, d.h. tatsächlich die Gremien und das Präsidium der Hochschulen intensiv beraten, dabei aber keine Entscheidungskompetenzen ausüben. Außerdem sollen sie zu einer breiteren Verankerung der Hochschulen in der Gesellschaft dienen. Hierzu ist die Einführung eines transparenten Ernennungsverfahrens notwendig. Sofern der Hochschulrat in nichtöffentlicher Sitzung tagt, müssen ein*e Vertreter*in pro Statusgruppe, die Gleichstellungsbeauftragte und die Mitglieder des Personalrats hinzugezogen werden. Hierzu ist eine Anpassung des §52 (3) NHG notwendig. Alternativ zur vorgeschlagenen Reformierung sehen wir lediglich die Abschaffung der Hochschulräte als zielführend an.

Des Weiteren sind Privatisierungstendenzen vehement entgegenzuwirken. Neugründungen von Stiftungsuniversitäten sind auszuschließen. Die Beeinflussung von Studium, Forschung und Lehre durch Drittmittel verstoßen gegen die grundgesetzlich geregelte Freiheit von Forschung und Lehre.

Die zu gründenden Studienqualitätskommissionen sind mehrheitlich durch Student*innen zu besetzen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass das Gremium Entscheidungen trifft, die für die Student*innen die Lehre verbessern. Demnach soll auch das Letztentscheidungsrecht bei der Vergabe der Kompensationsmittel bei der Studienqualitätskommission liegen. Das Präsidium soll eine beratende Funktion erhalten und die Entscheidungen umsetzen. Die aktuelle Formulierung des §14b S. 1 NHG birgt die Gefahr, dass die reguläre Durchführung des Studiums aus den Studienqualitätsmitteln und nicht aus den dafür vorgesehenen Landesmitteln finanziert wird. Sie soll dahingehend geändert werden, dass Studienqualitätsmittel ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen verwendet werden dürfen.

Für eine erfolgreiche Demokratisierung der Hochschulen ist eine umfangreiche Abbildung aller sozialen Gruppen erforderlich. Daher fordern wir eine Gleichstellungspolitik nach dem Kaskadenmodell. Dieses bildet die fachspezifische Verteilung von Student*innen, Doktorand*innen und Postdokotorand*innen unterschieldlichen Geschlechts ab und setzt dadurch Quoten für höhrere Stufen der akademischen Laufbahn fest. Außerdem müssen sowohl Inklusion als auch inkludierende Integration stärker gelebt werden. Dazu benötigt es spezielle Beauftragte für mehrere soziale Gruppen. Bei Nichterbringung dieser Forderungen durch die Hochschulen müssen finanzielle Mittel der Hochschulen zweckgebunden für Kampagnen o.ä. eingesetzt werden.

Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen begrüßt die Idee der NTH, da das Motto „Kooperation statt Konkurrenz“ im Bildungs- und Wissenschaftsbereich sehr viel stärker gelebt werden muss als bisher. Bei der anstehenden Diskussion um die Zukunft der NTH befürworten wir daher eine Fortführung bzw. Intensivierung der Kooperationen, sowie die Übertragung von weiteren Kompetenzen vom Ministerium auf die NTH, sofern die Gremien der NTH genauso demokratisch gestärkt werden wie an den Mitgliedshochschulen und weitgehende Kompetenzen vom NTH-Präsidium auf den NTH-Senat übertragen werden. Eine Aufnahme aller Fächer unter das Dach der NTH würden wir ebenfalls begrüßen. Einen NTH-Rat, wie er der AG Zukunftskonzept vorschwebt, der nahezu nur aus externen Personen besteht und die meisten Kompetenzen vom NTH-Präsidium, NTH-Senat und dem Ministerium übernimmt, lehnen wir klar ab. Hochschulen sind keine Wirtschaftsunternehmen. Eine sinnvolle Zukunft ohne Berücksichtigung unserer Vorschläge hat die NTH nicht, insbesondere nicht mit einem NTH-Rat als geschäftsführenden Vorstand. Daher ist die einzige Alternative zur Demokratie-Reform die Auflösung der NTH.

Bildungsgebühren

Bildung ist ein Grundrecht und muss allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Bildungsgebühren hingegen verhindern einen offenen Zugang zur Bildung und verschärfen die soziale Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft. Soziale Hürden müssen abgebaut und nicht forciert werden. Deswegen sind schnellstmöglich alle noch vorhandenen Arten von Bildungsgebühren abzuschaffen: Dazu gehören die Langzeitstudiengebühren (Streichung §13 (1) und (2) NHG), die Senior*innengebühren (Streichung §13 (4) und (7) NHG), die Gasthörer*innengebühren (Streichung §13 (5) und (7) NHG), die Gebühren von Weiterbildungsstudiengängen (Streichung §13 (3) S.5 NHG), der Verwaltungskostenbeitrag (Streichung §11 NHG) und weiterer nicht näher bestimmter Gebühren (Streichung §13 (3) S.1-4 NHG). Da uns bewusst ist, dass eine entsprechende Gesetzesänderung wahrscheinlich nur rückwirkend zum Sommersemester 2014 kommen kann, sind per Erlass zusätzliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

Umfassende Erweiterung der Möglichkeiten von Beurlaubungen, insbesondere aus finanziellen Gründen, und Abschaffung der Begründungspflicht. Beurlaubte Studient*innen fallen aus allen Statistiken heraus, kosten die Hochschulen und das Land keine Ressourcen und stellen keine Nachteile für Hochschulen dar.

Zulassen von Betriebspraktika auch mit Pflichtanteil in Urlaubssemestern, da keine Leistungen der Hochschule in Anspruch genommen werden.

Transparenzklausel, Zivilklausel

Hochschulen in Niedersachsen finanzieren sich schon seit einiger Zeit nicht mehr rein durch Landeszuschüsse für Forschung und Lehre. Tatsächlich nimmt das aktive Einwerben von Drittmitteln bereits einen immer höheren Stellenwert im Haushaltsplan der Hochschulen ein. Das trügerische Versprechen einer angeblichen Unabhängigkeit ist aus Abteilungssicht die attraktivste Finanzierungsmöglichkeit. Diese Entwicklung ist jedoch äußerst kritisch zu betrachten, da durch zweckgebundene Finanzierung einzelner Forschungsschwerpunkte die Freiheit in Wissenschaft und Lehre deutlich leidet. Wir fordern freie, von wirtschaftlichen Interessen unabhängige, zivile Forschung und Lehre. Die Eingriffe der Wirtschaft in staatliche Hochschulen betrifft die gesamte Gesellschaft. Um einen kritischen Umgang zu gewähren, fordern wir die Erbringung einer Tranzparenzklausel und damit eine öffentliche Darlegung über alle den Hochschulen zur Verfügung stehenden Drittmittel und den dazugehörigen Forschungsprojekten. Wir fordern die Landesregierung auf, anzuerkennen, dass Transparenz in Forschung und Lehre einzelnen Konzerninteressen an Wichtigkeit deutlich überwiegen.

Um weitere Unabhängigkeit besonders der Lehre garantieren zu können, ist es unabdingbar, die Partizipation wirtschaftlicher Unternehmen in der Lehre, beispielsweise in Form von durch Unternehmen geführte Vorlesungen, zu unterbinden.

An vielen Hochschulen Niedersachsen wird für Rüstungskonzerne, die Bundeswehr oder andere militärische Einrichtungen geforscht. Dies steht einer humanen und damit friedlichen Entwicklung der Gesellschaft entgegen. Forschung an den Hochschulen mit dem Ziel, Erkenntnisse für militärische oder rüstungsrelevante Anwendungen zu gewinnen, muss strengstens unterbunden werden. Wir fordern daher eine verbindliche Zivilklausel im Hochschulgesetz, die allen Hochschulen eine ausschließlich friedliche und zivile Ausrichtung von Forschung, Lehre und Studium garantiert. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist kein Freibrief, sondern muss verantwortungsvoll ausgeführt werden. Eine Zivilklausel ist somit ein notwendiger Schritt auf diesem Weg.

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