Im jetzigen niedersächsischen Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ist als Ziel „die demokratische Mitbestimmung der Statusgruppen an Hochschulen stärken“ definiert. Dies begrüßen wir sehr. In umfassenden verschiedenen Prozessen haben wir jeweils unsere Erwartungen an diese Zielsetzung formuliert. Dabei sind zum Teil verschiedene Nuancen enthalten, die Stoßrichtung ist aber dieselbe!
Wir fordern eine Demokratisierung der Hochschulen!
Gemeinsam haben wie diese Forderungen nun generalisiert und fordern eine umfassende Novelle für das NHG hinsichtlich einer Demokratisierung der Hochschulen vorzunehmen und die Gesetzgebung noch diese Legislatur umzusetzen.
Diese soll mindestens folgende Punkte enthalten:
- Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
- Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
- Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
- Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, eine*n studentische*n Vizepräsident*in aus der Student*innenschaft zu bestimmen
- Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
- Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
- Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
- Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
- Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
- Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
- Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
- Demokratisierung heißt auch Geschlechtergerechtigkeit! Es muss als Ziel gelten, gleiche Anteile zwischen Mann und Frau in Gremien und akademischer Karriere zu bekommen. Dafür sind geeignete Mittel zu suchen
- Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
- Sollte die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) weiterbestehen, darf dies nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien erfolgen
- Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden
- Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
- Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel