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Positionspapier von Campusgrün Niedersachsen zur NHG-Novelle

Hochschulautonomie

Stiftungshochschulen abschaffen
In den letzten Jahren sind vermehrt niedersächsische Hochschulen in die Trägerschaft von Stiftungen übergegangen. Dadurch entziehen sich diese mehr und mehr der politischen Kontrolle durch das Land. Davon profitieren vor allem die Präsidien. Wozu das führen kann, sehen wir aktuell in Lüneburg. Das Resultat des fehlenden Einflusses durch das Land zeigt sich in den benötigten finanziellen Mitteln für den Neubau des Zentralgebäudes. Diese übertreffen bei Weitem die eingeplanten Kosten. Dies wäre mit dem nötigen politischen Einfluss des Landes in dieser Form nicht möglich. Deshalb fordern wir die Abschaffung aller Stiftungshochschulen und die Zurückführung dieser ans Land!

Hochschul- und Stiftungsrat abschaffen
Jede Hochschule in Niedersachsen hat auf Grundlage des NHG einen Hochschul-oder Stiftungsrat, der mit bekannten überwiegend hochschulexternen VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur besetzt ist. Diesen fehlt jedoch die nötige Expertise, die den Alltag an der entsprechenden Hochschule betreffen. Die Mitglieder werden darüber hinaus vom Fachministerium vorgeschlagen und bedürfen nur der Legitimation des betreffenden Senats. Eine weitere demokratische Legitimation ist nicht von Nöten. Eine Vertretung der zahlenmäßig größten Statusgruppe an der Hochschule, den Studierenden, ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Eine Abgabe universitärer Kernkompetenzen an undemokratisch gewählte, unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagende Gremien, nach Vorbild von Konzepten aus der Privatwirtschaft lehnen wir entschieden ab.
Wir wollen Mitbestimmung an Universitäten möglich machen und fordern daher eine Abschaffung der Hochschul- und Stiftungsräte.

Kooperationsverbot – organisierte Verantwortungslosigkeit – abschaffen
Momentan ist Bildung Ländersache. das Kooperationsverbot verbietet dabei eine Finanzierung der Hochschulen durch den Bund. Spätestens seit der Übernahme des BAföGs vom Bund im Frühjahr 2014 wirkt das Kooperationsverbot wie eine Farce. Dennoch stellt sich die Finanzierung von Universitäten und Hochschulen aktuell durch das Land Niedersachsen und Drittmittel auf. Es kommt nicht die Frage auf, wer Bildungspolitik finanzieren soll, sondern die Bitte um eine Finanzierung von Universitäten und Hochschulen auf. Wir fordern deshalb eine staatliche Finanzierung von Universitäten und Hochschulen und den Wegfall des Kooperationsverbots!

Mitbestimmung

Viertelparität im Senat
Der Senat ist das höchste demokratisch gewählte Gremium einer Hochschule, daher sollte dieser auch als Hochschulleitung verstanden werden. Um für eine objektive und transparente Interessenvertretung der einzelnen Statusgruppen an der Hochschule zu sorgen, ist eine Gleichberechtigung im Senat unabdingbar. Besonders für die Studierenden hängt die Qualität der Hochschule davon ab, dass alle Beteiligten Statusgruppen in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Dementsprechend setzen wir uns für eine Aufteilung der Sitze in gleiche Teile, auf die vier Gruppen Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und technisch-administrative MitarbeiterInnen, ein. Wir fordern eine Viertelparität im Senat, in der alle Statusgruppen gleichwertig berücksichtigt werden.

MitarbeiterInnenvertretung für Hiwis und wissenschaftliche MitarbeiterInnen
Wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis) und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen stehen wie andere Arbeitnehmer*innen fernab des universitären Kontext in einer Abhängigkeit von ihrem Arbeitergeber. Ihre Stellen sind, gemessen am ihrem Renommee, begehrt und durchaus relevant für den Lebenslauf. Diese Attraktivität und das Fehlen einer Vertretung für MitarbeiterInnen können Probleme mit sich bringen. Unbezahlte Überstunden und ein hohes Hierarchiegefälle zwischen Angestellten und Führung resultieren aus dem Fehlen einer Stelle, an die sich Arbeitnehmer*innen bei Problemen wenden können. Wir als Landesverband grüner und grün-alternativer Hochschulgruppen fordern deshalb eine ständige Vertretung für HiWis und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Studentische Mitbestimmung bei der Vergabe von Studienqualitätsmitteln
Die Studienqualitätsmittel ersetzen die Einnahmen der Hochschulen durch den Wegfall der allgemeinen Studiengebühren. Deren Abschaffung empfinden wir als längst überfällig und sehen die verschiedenen Protestformen der Studierendenschaften als ausschlaggebend für die Abschaffung. Die logische Konsequenz diesen Engagements ist eine studentische Mitbestimmung bei der Vergabe der Studienqualitätsmittel. Wir fordern, dass Kommissionen, die den Auftrag der Vergabe der Studienqualitätsmittel inne haben, an allen Hochschulen eine studentische Mehrheit besitzen. Studentisches Engagement muss respektiert und honoriert werden.

Vertragssituationen von MitarbeiterInnen verbessern
Befristete Arbeitsverträge zwischen Hochschulen und MitarbeiterInnen stellen momentan die erdrückende Mehrheit aller Arbeitsverträge an Hochschulen. Mehr als die Hälfte aller Zeitverträge an Hochschulen haben eine Laufzeit von einem Jahr oder weniger(1). In der Praxis bedeutet dies, dass MitarbeiterInnen eine kurze Planungssicherheit hinsichtlich ihrer finanziellen Situation haben. Für die Forschung ist auch eine gewisse Kontinuität wichtig, um nicht dauerhaft mit dem Einarbeiten von neuen Mitarbeiter*innen beschäftigt zu sein. Dies hat auch Konsequenzen für die Studierenden. Es bedeutet nicht weniger, als dass Studierende mit Angestellten der Hochschule, sei es im Prüfungsamt, im Service Center oder in der Vorlesung, konfrontiert werden, deren Identifikation mit ihrem Arbeitgeber eine zeitliche Spannweite von 12 Monaten hat. Dementsprechend oft kommt es zu Problemen in verschiedenen Instanzen. Wir fordern deshalb ein Gleichgewicht von befristeten und unbefristeten Verträgen an Hochschulen!
(1) http://www.wissenschaft.gew.de/Evaluation_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.html

Freiheit der Bildung

Langzeitstudiengebühren, SeniorInnen/GasthörerInnengebühren und Kosten für Weiterbildungsstudiengänge abschaffen
Trotz Wegfalls der Studiengebühren in Niedersachsen gibt es keinen Grund, die Zustände hinsichtlich der Zugangsbeschränkungen und noch bestehender Gebühren für GasthörerInnen, Langzeitstudierende und SeniorInnen sowie die Kosten für Weiterbildungsstudiengänge und den Verwaltungskostenbeitrag zu akzeptieren.
Wir sind der Überzeugung, dass Bildung und der Erwerb von Fähigkeiten im akademischen Kontext nicht an finanzielle Voraussetzungen gebunden sein dürfen und die genannten Gebühren daher jeglicher Grundlage entbehren. Deshalb sollten sie das gleiche Schicksal wie die allgemeinen Studiengebühren erfahren und abgeschafft werden.

einfachere Übergänge zwischen FHs und Unis
Universitäten stehen für eine wissenschaftliche, Fachhochschulen für eine praxisorientierte Lehre. Diese Unterschiede sehen wir als sinnvoll an. Dennoch sollte dafür gesorgt werden, dass Abschlüsse von Universitäten und FHs gleichwertig angesehen werden und einfacherer Übergang zwischen Universität und Fachhochschule gewährleistet wird.

weniger private Hochschulen
Private Hochschulen sorgen durch ihre Studiengebühren dafür, dass eine Zweiklassengesellschaft der Bildung besteht. Nicht jede studierende Person kann diese hohen Gebühren bezahlen, daher sind wir für eine Abschaffung der privaten Hochschulen.

Zivilklausel
Wir fordern eine gesetzliche Zivilklausel, an die sich Universitäten verpflichtend zu halten haben. Wir sind gegen militärische Forschung und Drittmittel aus der Rüstungsindustrie!

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